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Was gehört nicht in die Personalakte?
Folgende Daten sollen dort nicht erfasst sein:
- Posts aus den sozialen Medien.
- Unterlagen des Betriebsarztes, die dem Arbeitgeber nicht zugänglich sind.
- Überblick über Krankentage und Krankheitsgründe.
- Vermerk über Kandidatur für den Betriebsrat.
- Notizen über die Leistung des Arbeitnehmers.
Wem gehört die Personalakte?
Einsehen dürfen die komplette Akte nur der Mitarbeiter selbst und der Arbeitgeber. Eingeschränkte Rechte zum Einsehen haben im Regelfall die Lohnbuchhaltung und die Personalabteilung – allerdings nur so weit es für ihre Tätigkeit erforderlich ist. Eine Schweigepflicht hinsichtlich des Inhalts haben aber alle.
Wie muss eine Personalakte geführt werden?
In die Personalakte darf nur, was in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht. Dazu gehören neben den Bewerbungsunterlagen und dem Arbeitsvertrag auch Abmahnungen, alle den Mitarbeiter betreffenden Bescheinigungen, der mit ihm geführte Schriftverkehr, Nachweise über Fortbildungen und Zeugnisse.
Wann müssen Einträge in der Personalakte gelöscht werden?
Aufbewahrungspflichten bei Personalakten
Maßgeblich ist hier die in § 195 BGB festgelegte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit Ablauf des 31. Dezember des Jahres, in welchem der Arbeitsvertrag endet.
Was gehört zu Personalunterlagen?
Details zum Inhalt der Personalakte
Zu den personalbezogenen Unterlagen zählen alle den Arbeitnehmer persönlich betreffenden Dokumente wie Bewerbungsunterlagen, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Leistungsbeurteilungen und Zeugnisse oder erforderliche amtliche Führungszeugnisse.
Welche Informationen dürfen in einer Personalakte gesammelt werden?
Was gehört in die Personalakte?
- Bewerbungsunterlagen.
- Arbeitsvertrag.
- Abmahnungen (können nach bestimmter Zeit gelöscht werden)
- Besondere Vereinbarungen.
- Schriftwechsel.
- Angaben zur Sozialversicherung.
- Krankenkasse.
- Steuerunterlagen.
Wer darf Personaldaten einsehen?
Und darf der Betriebsrat die Personalakten einsehen? Der Blick in das Betriebsverfassungsgesetz zeigt, dass gemäß § 83 BetrVG jeder Arbeitnehmer das Recht hat, die Personalakte – ohne Angaben von Gründen – jederzeit einsehen zu dürfen. Das Recht steht auch Mitarbeitern in Betrieben ohne Betriebsrat zu.
Wer darf Stellenbeschreibungen einsehen?
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die eigene Personalakte Einsicht zu erlangen. So ist es im Paragraf 83 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) festgesetzt: (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen.
Wo ist meine Personalakte?
Dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Einsicht ist seine Personalakte hat, ergibt sich aus der Regelung von § 83 BetrVG. Er muss hierzu bei seinem Arbeitgeber die Einsicht in seine Personalakte beantragen. Normalerweise ist hierfür die Personalabteilung zuständig.
Welche Personalunterlagen müssen im Original aufbewahrt werden?
Manche Dokumente sollten Sie vorsichtshalber auch im Original behalten – zusätzlich zur digitalen Form. Dazu gehören vor allem offizielle Verträge und Urkunden mit Unterschriften, wie Arbeitsverträge und Kündigungsschreiben. Gibt es später einen Rechtsstreit, dienen die Originaldokumente als sogenannte Urkundsbeweise.
Wie lange darf eine Ermahnung in der Personalakte bleiben?
In der Praxis wird eine Abmahnung meist nach 1 bis 3,5 Jahren entfernt. In der Regel wird der Mitarbeiter nach einer bestimmten Zeit auch sein Einsichtsrecht in die Personalakte wahrnehmen (§ 83 BetrVG), um zu überprüfen, ob der Arbeitgeber der Entfernungspflicht nachgekommen ist.
Was passiert mit der Personalakte nach Kündigung?
Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies folgt aus der nachwirkenden arbeitgeberseitigen Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm.
Welche Arten von Personalakten gibt es?
Inhalte können beispielsweise sein:
- Personalbezogene Unterlagen und Vertragsunterlagen. Bewerbungsschreiben des Mitarbeiters (Angebot) …
- Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen. …
- Kopien amtlicher Urkunden. …
- Nachstehende Angaben, soweit für die Gehaltshöhe oder sonstige arbeitsvertragliche Regelungen (z. …
- Sonstige Unterlagen.
Welche Rechte hat der Arbeitnehmer in Bezug auf seine Personalakte?
Ja, als Angestellter können Sie Ihre Personalakte jederzeit und ohne Angabe von Gründen einsehen. So regelt es Paragraf 83 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie haben außerdem das Recht, sich Notizen dazu zu machen. Mit nach Hause nehmen dürfen Sie Ihre Akte allerdings nicht.
Welche Daten eines Mitarbeiters werden in den Personalakten festgehalten?
Welche Unterlagen befinden sich in einer Personalakte? Häufig weist die Personalakte folgenden Inhalt auf: Bewerbungsunterlagen, Personalfragebögen, den Arbeitsvertrag, Urlaubsanträge, Abmahnungen sowie die Kündigung.