Kurz & knapp: Arbeiten im Urlaub Das Arbeiten trotz Urlaub ist an und für sich nicht erlaubt. Schließlich besagt § 8 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), dass „der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“ darf.
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Kurz & knapp: Arbeiten im Urlaub Das Arbeiten trotz Urlaub ist an und für sich nicht erlaubt. Schließlich besagt § 8 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), dass „der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“ darf.